
Insbesondere im Bereich Finanzbuchhaltung können die Dienstleistungen
im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG und die Erstellung der laufenden
Lohnabrechnung in unseren Büroräumen wie auch in Ihren
Geschäftsräumen durchgeführt werden.
Selbstverständlich besteht zudem die Möglichkeit der
kostensparenden Eigenerfassung der Finanzbuch- haltungsvorgänge
auf einer Ihnen zur Verfügung gestellten "Erfassungsplattform".
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Buchhaltung
Buchhaltung - Rückblick
Erstellen der Finanzbuchhaltung
Erstellen von Jahresabschlüssen und Bilanzen
Erstellung der Jahrssteuer-
erklärungen für Unternehmen und
Privatpersonen
Klientenvertretung vor Finanzbehörden
und -gerichten
Erstellen der monatlichen Lohn-
und Gehaltsabrechnung
Übermitteln der Zahlen an die Finanzämter
Melden der Beiträge zur Sozialversicherung
und an die Berufsgenossenschaften
Begleitung von Außenprüfungen (Finanzämter,
Berufs-
genossenschaften und Sozialversicherungsträger)
Beratung in Fragen zur Sozialversicherungspflicht
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Roy Müller
Levetzowstraße 20
10555 Berlin
Fon +49 170 333 5511
Fon +49 30 670 313 20
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